DIPLOM PSYCHOLOGIN LINA NICKEL
Psychologische Psychotherapeutin
ABLAUF
Es findet zunächst ein unverbindliches Erstgespräch statt. Wir können uns kennen lernen, ich bekomme einen ersten Eindruck über Ihre Problematik und Symptome und wir klären den Behandlungsbedarf.
Danach können bis zu vier weitere Sitzungen erfolgen, auch Probatorik genannt. Diese dienen einer genauen Betrachtung Ihrer Problematik einschließlich Diagnostik. Sie haben während der Probatorik die Möglichkeit, herauszufinden, ob Sie sich bei mir wohlfühlen. Die „Passung“ zwischen uns ist entscheidend für den Behandlungserfolg.
Entscheiden Sie sich für die Psychotherapie bei mir, werden wir Therapieziele formulieren und die Behandlung planen. Des Weiteren werden wir Formalitäten klären, die zur Aufnahme und Beantragung der Therapie nötig sind.
Danach beginnt die Therapie, die je nach Bedarf von einem halben Jahr bis zu zwei Jahren dauern kann. In der Regel finden die 50-minütigen Therapiesitzungen einmal wöchentlich statt.
KOSTEN
GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
Ich verfüge über eine Kassenzulassung als psychologische Psychotherapeutin und kann mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Es fallen in der Regel keine zusätzliche Kosten für gesetzlich Versicherte an.
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
In der Regel werden die Behandlungskosten übernommen. Die Rahmenbedingungen (Antragsprozedere, Stundenumfang, Selbst-beteiligungsanteil) sind allerdings sehr unterschiedlich. Sie sollten daher vor Therapiebeginn mit ihrer Krankenkasse in Kontakt treten und diese abklären. Bitte lassen Sie sich die Formulare zur Aufnahme einer Psychotherapie zusenden. Es gelten gesetzlich festgelegte Honorare nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und liegen zwischen 100,55€ und 153€, je nach Behandlungsindikation.
BEIHILFE
Die Behandlungskosten werden zwischen der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung aufgeteilt. Möglicherweise haben Sie je nach Tarif eine Selbstbeteiligung an den Kosten. Daher ist es ratsam, vor Therapiebeginn die Rahmen-bedingungen zu erfragen.
SELBSTZAHLER:INNEN
Selbstverständlich können Sie die Kosten für die Therapiesitzungen auch selber zahlen. In dem Fall werden keine Informationen an Dritte weitergegeben (wie z.B. Diagnose und Anzahl der Therapiestunden) und es müssen keine Formalitäten mit Kostenträgern beachtet werden. Die Behandlungskosten richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die aktuelle Gebührenordnung für Psychotherapeuten finden Sie hier.